Erfahrung

Das Unternehmen produziert kontinuierlich seit 1992. Produkte werden ständig weiter entwickelt und verbessert.

Wir bieten QUALITÄT ZUM OPTIMALEN PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS.

Unsere Technologie ist seit Jahren bewährt, was wir  immer wieder von unseren Künden hören.

Unsere Maschinen werden  in über 25 Länder der Welt exportiert

ROMER Produktionsstätte befindet sich in Skarżysko-Kamienna, an der  Rejowski 99A Straße. Die ist auf einem Grundstück von10.000 m². Die besteht aus 4 Gebäuden mit einer Gesamtfläche von über 5.000 m².

Erfahrung

Das Unternehmen produziert kontinuierlich seit 1992. Produkte werden ständig weiter entwickelt und verbessert.

Wir bieten QUALITÄT ZUM OPTIMALEN PREIS-LEISTUNGS-VERHÄLTNIS.

Unsere Technologie ist seit Jahren bewährt, was wir  immer wieder von unseren Künden hören.

Die Maschinen werden  in über 25 Länder der Welt exportiert

Qualität

Technischen Lösungen sind sehr innovativ und bewährt. In den Anlagen werden die besten Komponente verbaut.

Öfen heizen schnell auf, ihre Homogenität erreicht den Wert von ± 2,0 ° C.

Die Pulverkabinen sind leise und energieeffizient, obwohl die auch sehr leistungsfähig sind.

Applikatoren sind Preisgünstig aber die können mit den Produkten die viel teurer sind konkurrieren. Die hohe Qualität unserer Produkte ist unter anderem unseren modernen Maschinen zu verdanken.

Wir erfüllen Kundenwünsche


Wir bieten unsere Anlagen in verschiedenen Preiskategorien an. Sowohl für die, die erst mit dem Pulverbeschichten anfangen, aber auch für Betriebe die anspruchsvolle Anlagen einsetzten möchten.
Jede Anlage ist anders und wird kundenspezifisch angefertigt.

Export


Wir verkaufen in über 26 Ländern auf der ganzen Welt. Die Anlagen sind so konzipiert damit die störungsfrei  laufen und im Falle eine Störung die Reparatur schnell und einfach durchgeführt werden kann.

Garantie

Auf alle unsere Anlagen bekommen Sie 12 Monate Garantie.
Wenn in diesem Zeitraum aufgrund eines Fehlers ohne Verschulden des Benutzers, oder aufgrund natürlicher Abnutzung ein Fehler auftritt, entfernen wir es schnellstmöglich.

Konformitätserklärung


Unsere Geräte entsprechen den gültigen Normen der Europäischen Gemeinschaft und jedes Gerät verfügt über eine Konformitätserklärung CE.

Leasing


Wir arbeiten  Leasingunternehmen zusammen, wir sind glaubwürdig.
Leasing-Unternehmen schätzen unsere Produkte, so wird Leasing-Kauf unserer Geräte einfacher und wahrscheinlicher.

Rechtliche Hinweise

Preise  die auf dieser Seite präsentiert werden  sind keine  Angebote im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
SG-Anlagen behält sich das Recht vor, technische Änderungen und technischen Daten zu ändern.
Die Produkte die auf dieser Seite präsentiert werden  können Optionen erhalten, die nicht zur Standardausrüstung gehören.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 01/2014

  1. Angebote Die in unseren Angeboten genannten Mengen, Preise und Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
  2. Beratung und Auskünfte: Unsere technische Beratung, schriftlich oder persönlich, insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Verwendungsmöglichkeiten, erfolgt nach bestem Gewissen – jedoch ohne Gewähr.
  3. Auftragsannahme: Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Vom Besteller gegebene Liefer- und Zahlungsvorschriften gelten nur soweit, als diese nicht von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, oder aber von uns ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden.
  4. Preisstellung: Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk in Pl Skarzysko Kamienna, ink.Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der am Liefertag gültigen Höhe. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und wird nicht zurückgenommen
  5. Die Lieferzeit Ist mit dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten als annähernd und unverbindlich anzusehen. In Fällen höherer Gewalt, bei Transportverzögerung und verspätetem Materialeingang haben wir das Recht zu erklären, dass wir ganz oder während einer bestimmten Zeit von der Lieferung entbunden sind. Teillieferungen sind gestattet.
  6. Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk Pl Skarzysko Kamienna. Beanstandungen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich zu melden. Transportschäden sind direkt dem entsprechenden Transportunternehmen anzuzeigen.
  7. Zahlung Zahlungen erbitten wir, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 15 Tagen ab Lieferdatum auf eines unserer angegebenen Konten. Lohn- bzw. Montagearbeiten sind sofort rein netto fällig. Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Bei Zielüberschreitung können Verzugszinsen in der jeweils üblichen Höhe erhoben werden. Ein Recht auf Einbehaltung oder Aufrechnung, auch bei Mängelrügen, steht dem Käufer nicht zu. Solange fällige Rechnungsbeträge nicht bezahlt sind, bleiben wir von weiteren Lieferungen frei bzw. können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen vor Lieferung verlangen. Werden uns vor oder nach Ausführung der Bestellung Umstände bekannt, die Zweifel an der Sicherheit der Forderung rechtfertigen, so sind wir berechtigt, die Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder unter Aufrechnung der von uns bereits gemachten Aufwendung vom Vertrag zurückzutreten oder im Falle bereits erfolgter Lieferung sofortige Barzahlung der Gesamtschuld zu fordern. Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
  8. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an den Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in einer laufenden Rechnung aufgenommen werden oder der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Kunde, der uns bei der Bestellung anzeigt, dass er Wiederverkäufer ist, ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits bei Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung unserer Lieferung an uns ab; wir nehmen diese Vertretung an. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Ware zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der Verarbeitung bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und dieses unentgeltlich für uns verwahrt. Der Kunde ist bis zum jederzeitigen Widerruf berechtigt, Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen, soweit davon unsere Rechte berührt sind. Auf unser Verlangen hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  9. Beanstandungen – Mängelrügen: Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich – spätestens acht Tage nach Empfang – schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige gilt die Lieferung als angenommen. Bei rechtzeitiger Anzeige besteht nur ein Anspruch auf Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach Ziffer 12.
  10. Rücktrittsrecht des Bestellers: Wird uns die übernommene Leistung vor dem Gefahrübergang endgültig unmöglich, so kann der Besteller bei völliger Unmöglichkeit ohne Anspruch auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten; wird bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände ein Teil der Lieferung der Anzahl nach unmöglich, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Liegt Leistungsverzug im Sinne der Ziffer 5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Besteller uns, da wir im Verzuge sind, eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns schriftlich gestellte angemessene Nachfrist von mindestens 3 Monaten für die Behebung oder Besserung eines zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden verstreichen lassen. Die Nachfrist beginnt nicht eher, als bis der Mangel und die Vertretungspflicht von uns schriftlich anerkannt und nachgewiesen sind. Der Rücktritt kann vom Besteller nur erklärt werden, wenn sein Interesse an der Lieferung durch den Mangel wesentlich beeinträchtigt oder vernichtet wird. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt nicht vor, wenn der Mangel durch eine von der Bestellung abweichende Ausführung der Anlage behoben werden kann und wir uns hierzu bereiterklären. Alle anderen Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere alle weitergehenden Ansprüche auf Wandlung und Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch vor solchen Schäden, die nicht an dem Gegenstand selbst entstanden sind. Behält der Besteller nach erfolgtem Rücktritt im Einvernehmen mit uns einen Teil der Liefergegenstände, so ist er verpflichtet, hierfür uns eine Vergütung in Höhe des anteiligen Lieferpreises zu zahlen.
  11. Rücktrittsrecht des Lieferers: Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Ziffer 5 der allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb bedeutend einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender tatsächlicher Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Erzeugnisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
  12. Gewährleistung: Für Geräte wird eine Werksgarantie von 12 Monaten ab Lieferung (bezogen auf normale Nutzung im Rahmen einer Arbeitsschicht pro Werktag) gewährt. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist die Erfüllung der dem Betreiber obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ein Garantieanspruch wird nur dann anerkannt, wenn keinerlei Eingriffe von Dritten vorgenommen und keine fremden Ersatzteile verwendet wurden. Die Garantieleistung beschränkt sich auf kostenfreien Ersatz von Teilen mit Fabrikations-, Konstruktions-und/oder Materialfehlern. Für Elektroteile gilt die Mängelhaftung in dem Maße vereinbart wie sie im Rahmen des „Verbandes Deutscher Elektrotechniker“ festgelegt ist. Von unserer Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile und Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Wartung, unsachgemäßer Behandlung, Nichteinhalten der Betriebsvorschriften oder anderer Gründe, für welche wir nicht verantwortlich sind. Verpackungs-und Versandkosten für auszubessernde Teile und Geräte, die an uns bzw. das Herstellerwerk eingesandt und wieder zurückzuliefern sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Schläuche und anderes Zubehör kann nur insoweit Gewährleistung übernommen werden, als diese durch die Gewährleistungsbedingungen unserer Vorlieferanten gedeckt sind. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Ausgeführte Reparaturen oder Ersatzteillieferungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
  13. Pulveröfen: In unseren Öfen dürfen keine lösemittelhaltigen Materialien verarbeitet werden.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D Köln. Es gilt deutsches Recht. Für Mahnverfahren ist das Amtsgericht D Köln zuständig.
  15. Sollte die bestellte Ware nach 15 Tagen ab Lieferdatum nicht bezahlt und, oder abgeholt werden, berechnen wir 50 EUR pro Tag pro Werkstück Lagerkosten.
  16. Durch Annahme der Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.
  17. Haftung: Ansprüche auf Schadenersatz können von dem Besteller nur für ihm etwa entstehende unmittelbare Folgeschäden und nur bis zu einem Betrag von 1% des vereinbarten Kaufpreises geltend gemacht werden. Ansprüche, die auf den Ersatz entgangenen Gewinns und auf Ersatz von mittelbaren Folgeschäden gerichtet sind, sind ausgeschlossen.